Die KEG ist vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main bis zum Jahr 2030 mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung „Behebung städtebaulicher Defizite und Durchführung von Projekten für gemeinschaftliche Wohnformen“ betraut.
Im Rahmen dieser gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung befasst sich die KEG mit dem Erwerb, der Entwicklung und Veräußerung von Immobilien, die einen städtebaulichen Missstand darstellen sowie mit der Durchführung und Förderung von Immobilienprojekten, auf denen gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen realisiert werden. Dabei erfolgt die Veräußerung von Immobilien oder die Vergabe von Erbbaurechten bei städtischen Liegenschaften nach dem Konzeptverfahren, d.h. nach qualitativen Kriterien zum Festpreis. Zur Erfüllung dieser gemeinwirtschaftlichen Zwecke führt die KEG das Instrument des Liegenschaftsfonds. Er ist als revolvierender Fonds mit insgesamt rd. 6,8 Millionen Euro ausgestattet.

Gemeinschaftliche Wohnprojekte erhalten alle notwendigen Informationen im Zusammenhang mit der Bewerbung um Grundstücke oder Objekte des Liegenschaftsfonds vom Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen.

Kontakt:
KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Uhlandstr. 11
60314 Frankfurt
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Tel: 069 / 40 58 73 - 12